Die Mitarbeiter/Innen des Betriebsarztzentrums Dortmund und Umgebung e.V. nehmen für die betreuten Mitgliedsunternehmen alle betriebsärztlichen Aufgaben nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASIG) wahr.
Die Aufgaben von Betriebsärzten werden im § 3 des Arbeitssicherheitsgesetzes beschrieben. Sie finden sich auch in der Satzung des Betriebsarztzentrums wieder.
Auswahl aus den Tätigkeitsfeldern des Betriebsarztes
* Teilnahme am Arbeitsschutzausschuß
* Teilnahme an Begehungen von Arbeitsbereichen und einzelnen Arbeitsplätzen
* Teilnahme an Begehungen / Sitzungen mit Behörden (Unfallversicherungsträger, Staatliches Amt für Arbeitsschutz)
* Beratung zur ergonomischen Gestaltung von Arbeitsplätzen
* Beratung bei der Auswahl von Persönlicher Schutzausrüstung.
* Hilfestellung bei der Organisation der Ersten Hilfe
* Beratung und Impfungen bei beruflich bedingten Fernreisen
* Unterweisung und Beratung der Mitarbeiter (gemeinsam mit Fachkräften für Arbeitsicherheit) zu aktuellen Themen wie:
x Ergonomie am Arbeitsplatz
x Ergonomische Beratung am Bildschirmarbeitsplatz.
x Psychische Belastung am Arbeitsplatz.
x Mobbing
x Suchtproblematik- Beratung- Betreuung
Weitere Tätigkeitsfelder
x Beratung im Bereich der Reisemedizin
x Untersuchungen nach der Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
Durchführung von arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen (soweit möglich, auch mit mobilen Geräten vor Ort) nach
Berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen festgelegt in der VBG 100/BGV A 7,